Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das gesetzlich verankerte Organ der Arbeitnehmerinteressen in kirchlichen und caritativen Einrichtungen. Sie vertritt die Belegschaft gegenüber dem Dienstgeber, fördert faire Arbeitsbedingungen und besitzt Mitbestimmungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten.
Wichtige Aspekte der MAV:
Rechtsgrundlage: MAVO
Hauptaufgaben: Mitsprache bei Einstellungen, Anhörung bei Kündigungen, Überwachung des Arbeitsschutzes, Entgegennahme von Beschwerden.
Arbeitsweise: Arbeitet partnerschaftlich, aber unabhängig mit dem Dienstgeber zusammen.